Neue Richtlinie für Post COVID-Rehabilitation
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) haben ein gemeinsames Eckpunktepapier für die medizinische Rehabilitation beim Post COVID-Syndrom veröffentlicht. Ziel ist es, Rehabilitationseinrichtungen dabei zu unterstützen, passende Angebote für ihre Versicherten zu gestalten. In die Richtline sind Erfahrungen mit über 100.000 Reha-Patient*innen eingeflossen. Demnach kann es mit einer symptomorientierten Reha-Behandlung gelingen, „sich besser zu fühlen, Beschwerden zu lindern und Kraft zu gewinnen, damit man wieder arbeiten und Freude am Leben haben kann“, so schildert es die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DVGU, Edlyn Höller.
In der Richtlinie sind Anforderungen an Reha-Einrichtungen beschrieben, die von der Eingangsuntersuchung bis zur Therapie reichen. Da das Beschwerdebild in vielen Fällen komplex ist und sich nicht auf ein einzelnes Organsystem beschränkt, sei für eine erfolgreiche Behandlung Interdisziplinarität unabdingbar. Zudem sei es wichtig für den Erfolg einer stationären Reha, dass die Behandlung an die individuellen Bedarfe und die Möglichkeiten der Patient*innen angepasst ist. Mittels „Pacing-Strategien“ werden individuelle Belastungsgrenzen beachtet. Hierdurch werden Rückschläge vermieden. Dabei gilt es „den Mittelweg zwischen zu viel Schonung und Selbstüberforderung zu finden“, so Volker Köllner, Ärztlicher Direktor am Rehazentrum Seehof in Teltow.
Weiterführende Informationen:
Zum Eckpunktepapier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/infos_reha_einrichtungen/eckpunkte-reha-post-covid-syndrom-10-2023.html
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