Unterstützung
Im Folgenden haben wir Ihnen eine Reihe von Informationen zusammengestellt, die Sie beim Aufbau einer Selbsthilfegruppe unterstützen sollen.
Tipp: Zögern Sie nicht, sich externe Hilfe zu suchen. In Deutschland gibt es dazu spezialisierte Einrichtungen, die Selbsthilfegruppen in vielfältiger Hinsicht unterstützen. Diese „Selbsthilfekontaktstellen“ finden Sie in nahezu jeder Gemeinde. Sie haben unterschiedliche Namen, beispielsweise
- „Selbsthilfebüro“ Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen KISS
- Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle – SEKIS
- Kontakt, Information und Beratung im Selbsthilfebereich – KOBIS
Selbsthilfekontaktstelle
Idealerweise suchen Sie den Kontakt zu einer Selbsthilfekontaktstelle in Ihrer Nähe und sprechen die Mitarbeiter*innen dort an! Hier haben wir eine Reihe von Themen aufgelistet, bei denen Sie dort Unterstützung erhalten können.
- Unterstützung bei Gruppengründung
- Empfehlungen zur Gruppenarbeit
- Kontaktvermittlung zu anderen Gruppen
- Hilfe bei der Raumsuche
- Rückfragen bei Schwierigkeiten in der Gruppenarbeit
- Unterstützung bei der Presse- und Öffentlichkeitarbeit
- Kontakte zu Expert*innen und Fachleuten herstellen (z.B. für Fachvorträge)
- Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen
- Fortbildungen zur Arbeit in der Selbsthilfe (z.B. Gruppenleitung, Moderation, Konfliktmanagement)
- Überblick zu Fördermöglichkeiten, Unterstützung bei der Antragstellung(z.B. bei Krankenkassen)
Tipp: Nach eine Selbsthilfekontaktstelle in Ihrer Nähe können Sie hier suchen:
Ausführliche Informationen finden Sie in dem Leitfaden „Starthilfe zum Aufbau von Selbsthilfegruppen“, NAKOS 2023

Raumsuche
Sie benötigen einen Raum für Ihre Gruppentreffen? Ein geeigneter Raum sollte nicht nur eine passende Größe haben, sondern auch für alle gut erreichbar sein. Achten Sie darauf, dass die Räumlichkeit im Großen und Ganzen für die Bedürfnisse der Gruppe geeignet sind. Überlegen Sie sich auch, ob eine Küche notwendig ist, Unterlagen aufbewahrt werden sollen oder Veranstaltungen mit Gästen durchgeführt werden sollen.
Tipp: Selbsthilfe-Kontaktstellen können Ihnen bei der Suche nach einem Gruppenraum helfen. Hier finden Sie einige Hinweise, wen Sie hierzu noch ansprechen können:
- Bürgerbüros, Gemeindeverwaltung
- Gesundheitsämter
- Sozial-, Jugendämter, Arbeitsagentur
- Verbände wie Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesundheitliche und psychosoziale Beratungsstellen
- Krankenkassen
- Schulen, Hochschulen
- Bildungsstätten wie Volkshochschulen, Kulturzentren
- Mehrgenerationenhäuser, Nachbarschafts- und Stadtteilzentren
- Seniorentreffs oder -zentren
- Kirchengemeinden
- Sportvereine
Ausführliche Informationen finden Sie in dem Leitfaden „Starthilfe zum Aufbau von Selbsthilfegruppen“, NAKOS 2023

Gruppen-Name
Ein eigener Name für Ihre Gruppe fördert die Gruppenidentität und erleichtert die Öffentlichkeitsarbeit! Über geeignete Vorschläge sollte in der Selbsthilfegruppe gesprochen und abgestimmt werden. Wenn Sie den Namen Ihrer Gruppe vor Nachahmern sichern wollen, dann gibt es hierzu rechtliche Möglichkeiten:
- Die gleiche Bezeichnung darf nicht ein weiteres Mal verwendet werden, d.h. das Namensrecht einer existierenden Firma, Gruppe, Initiative oder Organisation darf nicht verletzt werden.
- Sie können den Gruppennamen beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) eintragen und damit schützen lassen.
- Auch die Namen von Internetseiten können geschützt werden.
Am besten erkundigen Sie sich in Vereinsregistern und/oder Handelsregistern, ob Namen bereits geschützt sind.
Ausführliche Informationen finden Sie in dem Leitfaden „Gemeinsam aktiv. Arbeitshilfe für Selbsthilfegruppen“, NAKOS 2023

Bankkonto
Oftmals ist es nützlich, wenn die Selbsthilfegruppe über ein eigenes Bankkonto verfügt. So benötigen Sie dieses beispielsweise für die Beantragung von Fördermitteln bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Hier finden Sie einige wichtige Informationen, wie ein geeignetes Bankkonto eingerichtet werden kann:
- Ein Gruppenmitglied richtet für die Gruppe ein Treuhandkonto ein.
- Die Gruppe kann auch gemeinschaftlich als „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ ein Bankkonto einrichten.
- Sollte die Gruppe kein eigenständiges Konto bei einer Bank erhalten, akzeptieren Krankenkassen auch ein Unterkonto eines Girokontos, ein Sparkonto oder ein von einem Treuhänder eingerichtetes Konto. Selbsthilfekontaktstellen fungieren hier beispielsweise als Treuhänder.
- Unproblematisch ist die Eröffnung eines Bankkontos, wenn die Gruppe als eingetragener Verein (e.V.) organisiert ist.
Folgende ausgefüllte Dokumente können Sie bei der Eröffnung eines Bankkontos unterstützen:
(Die Mustervorlagen werden durch die NAKOS mit freundlicher Genehmigung des Gesundheitstreffpunkt Mannheim e.V. bereitgestellt.)
Ausführliche Informationen finden Sie unter
https://www.nakos.de/informationen/praxiswissen/rechtliches/key@9640