Finanzierung
Die Finanzierung von laufenden Ausgaben kann für Selbsthilfegruppen eine große Herausforderung darstellen. Sie können hierzu bei verschiedenen Trägern finanzielle Unterstützung beantragen, beispielsweise hier:
- regionales Sozial- oder Gesundheitsamt
- Bürgermeisteramt
- Landratsamt
- Geschäftsstellen von Wohlfahrtsverbänden: Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutsche Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Kirchengemeinden
- Gesetzliche Krankenkassen (z.B. AOK, Techniker, BARMER, DAK, BKK, IKK u.a.)
- Stiftungen (https://stiftungssuche.de/)
- Sparkassen und örtliche Banken
Ausführliche Informationen finden Sie in dem Leitfaden „Gemeinsam aktiv. Arbeitshilfe für Selbsthilfegruppen“, NAKOS 2023

Erste Schritte
- bei der örtlichen Selbsthilfekontaktstelle erkundigen*
- bei anderen Einrichtungen telefonisch, per E-Mail oder persönlich Auskunft einholen
- erkundigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (z. B. Vereinsstatus)
- notwendige Angaben zusammenstellen
- Antragstellung genau ausführen:
- Formulieren Sie sorgfältig
- Fügen Sie eine Aufstellung der zu erwartenden Ausgaben bei
- Machen Sie stets eine Kopie vom Antrag
Förderung durch Krankenkassen beantragen
Krankenkassen unterstützen auf vielfältige Weise die Arbeit von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich. Unterstützung erhalten Sie bei einer örtlichen Selbsthilfekontaktstelle.
*Tipp: Nach eine Selbsthilfekontaktstelle in Ihrer Nähe können Sie hier suchen:
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Hier sind die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe beschrieben. (Hinweis: der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland)
